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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Beirat der Aktiven (BdA) und den deutschen Olympiastützpunkten bietet die NADA eine Serie an Schulungen für Athleten der beiden höchsten Testpools an. Die Lehrgänge behandeln speziell die für diese Zielgruppe wichtigen Themen wie Meldepflichten und die Handhabung des Informationssystems ADAMS.

Doch nicht nur für Sportler organisiert die NADA Seminare. Auch 2011 lädt sie wieder zum Journalisten-Workshop ein. Am 27. Oktober treffen sich Dopingjäger und Medienvertreter in Bonn.

Lesen Sie in diesem Newsletter zudem über die Testpoolzugehörigkeit von Athleten des Olympia-Perspektivkaders und die neu gestaltete High Five - Website für Nachwuchssportler. In der Regelecke weisen wir auf die Handhabung der Whereabouts während des Urlaubs hin, informieren über Blutkontrollen und die Beantragung einer Medizinischen Ausnahmengenehmigung.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen,

Ihr NADA-Team


Aktuelles Thema
Der Journalisten-Workshop der NADA in Bonn (Foto: Rolf Kosecki)

Journalisten-Workshop im Oktober

Um über Neuigkeiten zu informieren und die Journalisten fortzubilden, bietet die NADA 2011 erneut mit Unterstützung des Verbandes Deutscher Sportjournalisten (VDS) einen für die Teilnehmer kostenfreien Journalisten-Workshop an. Am Donnerstag, den 27. Oktober, treffen sich Medien und Dopingjäger zum Anti-Doping-Themengipfel von 9:30-16:00 Uhr in Bonn.


NADA-Nachrichten
Athleten-Schulung (Foto: NADA)

ADAMS-Schulungen für Spitzensportler

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Beirat der Aktiven (BdA) und ausgewählten Olympiastützpunkten bietet die NADA zentrale Schulungsmaßnahmen für Athleten der beiden höchsten Testpoolkategorien an. Bis zum Ende des Jahres finden an insgesamt acht Olympiastützpunkten Schulungen statt.

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Die Website High Five für junge Sportler unter www.highfive.de (Foto: NADA)

HIGH FIVE neu gestaltet

Wer kennt sich aus im Kampf gegen Doping? Wer weiß Bescheid über Anti-Doping, über die Folgen von Doping, die Regelwerke und welche Dopingfallen im Alltag lauern? Der Internetauftritt High Five ist speziell für junge Athleten ins Leben gerufen worden und wird ab sofort mit einem neuen Design und vielen neuen Inhalten Jugendliche an das Thema Anti-Doping heranführen.

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Probenahmekit (Foto: BPB/akphotographie)

NADA kontrolliert erstmals in Roth

Die NADA hat erstmals bei der Challenge Roth kontrolliert. Insgesamt wurden bei dem ältesten deutschen Triathlon über die Langdistanz 43 Vorwettkampf-Blutkontrollen und 27 Wettkampf-Dopingtests vorgenommen. Die Blutwerte fließen auch in Langzeitprofile von Athleten ein, die im Rahmen des Blutpass-Programms der NADA erstellt werden. Bislang hatte der Veranstalter die Kontrollen in Abstimmung mit der Deutschen Triathlon Union (DTU) organisiert.


Aus der Regelecke

Olympia-Perspektivkader im Testpool

Athleten, die zum Olympia-Perspektivkader zählen, gehören ab sofort dem Nationalen Testpool (NTP) der NADA an. Im Fall einer tatsächlichen Nominierung für die Olympischen Spiele 2012 in London müssen diese Athleten mindestens ein Jahr Mitglied des NTP der NADA sein.

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Prüfen Sie, ob ggf. eine Medizinische Ausnahmegenehmigung nötig ist (Foto: NADA)

Hinweis zu Medikamenten und TUE

Wenn Testpool-Athleten auf ein Medikament angewiesen sind, benötigen sie je nach Testpoolzugehörigkeit ggf. eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE). In einem solchen Fall sollten sich Athleten mit dem NADA-Ressort Medizin in Verbindung setzen, um die Notwendigkeit einer TUE zu klären. Informationen, ob ein Medikament verbotene Substanzen enthält, erhalten Sie in der Medikamenten-Datenbank www.nadamed.de.

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Szene aus dem Dopingkontrollfilm Kombikontrolle (Foto: NADA)

Dopingkontrolle ist nicht gleich Urinkontrolle

Dopingkontrolle - das bedeutet nicht nur die Entnahme von Urin zu Probezwecken. Auch Kontrollen, bei denen nur Blut oder in Kombination Blut und Urin entnommen werden (Kombikontrolle), werden als Dopingkontrolle verstanden. Der Kontrolltyp ist dabei unabhängig von der Sportart. Daher können in jeder Disziplin alle Formen der Kontrolle Anwendung finden.

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ADAMS - das Informationssystem der WADA

Urlaubszeit und ADAMS

Auch im Urlaub müssen Mitglieder des Registered Testing Pool (RTP) oder des Nationalen Testpools (NTP) für jeden Tag im Meldesystem ADAMS eine Adresse angeben, an der sie sich aufhalten. RTP-Mitglieder müssen zudem für jeden Tag eine Stunde angeben, an der sie an einem angegebenen Ort angetroffen und kontrolliert werden können.

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Der Standard für Meldepflichten (Foto: NADA)

Wichtig: Standard für Meldepflichten

Der Standard für Meldepflichten (SfM) regelt u.a. die Einrichtung der Testpools, die Meldepflichten und das Vorgehen bei Meldepflichtverstößen. Die Kommentierung des Standards enthält praktische Tipps in der Anwendbarkeit und Auslegung der Regeln. U.a. wird der 18-Monatszeitraum bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen erläutert.


Online-Angebote der NADA

Impressum

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts.

Kontakt:
Nationale Anti Doping Agentur
Heussallee 38
D-53113 Bonn
Tel.: +49 228 / 81292-0
Fax: +49 228 / 81292-219
Mail: info@nada-bonn.de

Vertretungsberechtigte:
Prof. Dr. Martin Nolte (Vorsitzender), Dr. Lars Mortsiefer

Aufsichtsrat:
Vorsitzender: Prof. Hanns Michael Hölz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, sowie der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Aufsichtsbehörde

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 228 645 204

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Berthold Mertes (Leitung Kommunikation und Marketing)

Konzept, Design und Entwicklung:
Kühn Medienkonzept & Design GmbH
Chronos-Platz 1
D-53773 Hennef

Internet: www.kuehn-medien.de

Hosting:
Continum AG
Bötzinger Str. 29a
D-79111 Freiburg
Internet: www.continum.net


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