
Revidierter NADA-Code tritt am 1. Juli in Kraft
Seit dem 1. Januar 2009 gilt der aktuelle NADA-Code, dessen revidierte Fassung am 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Bei der „Version 2.0“ handelt es sich nicht um einen neuen Code, sondern um eine redaktionell überarbeitete Variante des geltenden Regelwerks. Aus den bisherigen Erfahrungen resultierende Anmerkungen der WADA und der deutschen Spitzenverbände wurden darin berücksichtigt, einige Klarstellungen sollen den Umgang mit dem Code weiter erleichtern.
Als Ergebnis intensiver Information, Aufklärung und Beratung durch die NADA ist der Code inzwischen weitestgehend akzeptiert. Dies äußert sich auch in der immer geringeren Zahl nicht erfolgreicher Kontrollversuche. Zu dieser Entwicklung tragen maßgeblich auch die rund 1.500 Mails pro Quartal bei, mit denen die NADA Sportlerinnen und Sportler daran erinnert, ihre Whereabout-Meldungen fristgerecht abzugeben. „Athleten und Sportverbände ziehen hervorragend mit. Nicht zuletzt deshalb ist die Bilanz des Codes sehr positiv“, sagte der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert in Berlin bei der Jahrespressekonferenz. Der überarbeitete NADA-Code ist ab dem 1. Juli auf der Internetseite der NADA abrufbar und steht ebenfalls als gedruckte Ausgabe zur Verfügung.
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01/09
Editorial

- Dr. Göttrik Wewer bei einer Veranstaltung der NADA.
Grußwort des Geschäftsführers
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einem Newsletter werden wir Sie ab sofort in regelmäßigen Abständen über die Arbeit der NADA und die aktuellen Entwicklungen im Anti-Doping-Kampf informieren. Im News-Bereich geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Informationen.
In loser Reihenfolge stellen wir Ihnen außerdem kurz die Gremien der NADA und die Abteilungen der NADA-Geschäftsstelle vor. Wie sie gegliedert ist, können Sie unserer Homepage entnehmen. Dort finden Sie auch die neuen Telefon- und Fax-Nummern der NADA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und den Newsletter abonnieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Göttrik Wewer
Geschäftsführer
Aktuelles Thema
Der NADA-Code 2009
Seit dem 1. Januar 2009 gilt im deutschen Sport der neue NADA-Code. Durch die weltweite Übernahme des WADA-Codes in nationale Regelwerke ist die Voraussetzung für mehr internationale Gerechtigkeit im Anti-Doping-Kampf geschaffen. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Regelwerk von 2006 betreffen die Einzelfallgerechtigkeit, die Harmonisierung sowie die Aufnahme neuer Themenbereiche wie Prävention oder die Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsbehörden. Die NADA hat durch Workshops Verbände, Anti-Doping-Beauftragte sowie Aktivensprecherinnen und -sprecher über die Änderungen, die Einbindung in die Verbandssatzungen sowie die praktische Umsetzung intensiv informiert.
NADA-Nachrichten
Neue Meldepflichten
Für die Top-Athletinnen und -Athleten gelten seit dem 1. Januar 2009 weltweit die gleichen Meldepflichten. Die Athletinnen und Athleten des Registered Testpools (RTP) der NADA haben künftig für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie definitiv für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen ("Ein-Stunden-Regelung"). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, am Ende jedes Quartals für die nächsten drei Monate täglich einen Aufenthaltsort anzugeben, an dem sie zu erreichen sind, und diesen stets aktuell zu halten (Whereabouts). Für den Bereich der NADA sind das die Athletinnen und Athleten der internationalen Testpools sowie der Olympischen Verbände der Risikogruppe 1 (gefährdete Sportarten). Die Athletinnen und Athleten des Nationalen Testpools (NTP) sind lediglich verpflichtet, die Whereabouts abzugeben und sie zu aktualisieren. Alle anderen Kaderathletinnen und -athleten geben ihre Adressänderungen und Rahmentrainingspläne an.
TUE-Information
Änderungen gibt es seit dem 1. Januar 2009 auch bei den Medizinischen Ausnahmegenehmigungen. Für die Standard-TUEs bleibt es allerdings außer neuen Formularen beim Alten. Abgeschafft wurde das vereinfachte Verfahren für Ausnahmegenehmigungen. Die TUEs für Beta-2-Agonisten (Asthmasprays) werden für den RTP und NTP künftig in Standard-TUEs überführt. Für den ATP bietet die NADA den Service einer Aktenprüfung an, um formelle oder medizinische Fehler zu vermeiden. Für die Glukokortikoide gelten künftig sogenannte Declarations of Use (Erklärung zum Gebrauch).
Im Fokus
Verweigerung einer Dopingkontrolle
Die NADA weist darauf hin, dass alle Athletinnen und Athleten der Testpools zur Teilnahme an den Dopingkontrollen verpflichtet sind (NADA-Code Artikel 2.3). Dies gilt auch für alle Athletinnen und Athleten, die an Wettbewerben teilnehmen, bei denen Dopingkontrollen stattfinden. Eine Verschiebung durch die Athletin oder den Athleten ist nicht möglich, da die Effektivität eines Kontrollsystems nur gewährleistet ist, wenn unangekündigt kontrolliert werden kann. Ist beispielsweise eine Athletin vom Kontrolleur angetroffen und angesprochen worden, bleibt sie unter Beobachtung, bis die Probe abgegeben ist, um jede Art von Manipulation auszuschließen. Ein Verzicht auf eine Kontrolle oder eine Verweigerung ist kein verpasster Test oder Meldepflichtverstoß, sondern wird entsprechend weltweit mit einer Regelsperre von zwei Jahren geahndet.
Termine
ADAMS-Schulungen für Athletinnen und Athleten
Die NADA bietet als Service für die Top-Athletinnen und -Athleten zwischen Ende Januar und Ende Februar in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Olympiastützpunkten ADAMS-Schulungen an fünf zentralen OSPs an. Alle Athletinnen und Athleten, die dem Meldesystem ADAMS angeschlossen sind, sind herzlich eingeladen, an diesen Schulungen am für sie nächstgelegenen Olympiastützpunkt teilzunehmen.
Folgende Termine stehen noch aus:
- Potsdam: 2. Februar, 16:30 bis 19:30 Uhr (Tagungshotel Potsdam am Templiner See)
- Hannover: 3. Februar, 16:00 bis 19:00 Uhr (Räume des LSB)
- Stuttgart: 16. Februar, 11:00 bis 14:00 Uhr (Kunstturnforum)
- Leipzig: 26. Februar, 18:00 bis 21:00 Uhr (Sportgymnasium Leipzig)
Anmeldungen jeweils bis drei Tage vor dem Termin an info@nada-bonn.de.
Vorgestellt: Die Gremien der NADA

- Vorstandsvorsitzender Armin Baumert
Der Vorstand
Der sechsköpfige Vorstand der NADA bestimmt die Ausrichtung der Stiftungspolitik. Er besteht aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern sowie dem hauptamtlichen Geschäftsführer. Im Vorstand ist eine hohe fachliche Kompetenz in den Gebieten Recht, Medizin, Pädagogik, Politik und Wirtschaft vertreten.
Armin Baumert, Vorstandsvorsitzender, Diplom-Sportlehrer, früherer Leitender Direktor des Bereichs Leistungssport im Deutschen Sportbund und Leiter eines Olympiastützpunkts
Dietmar Hiersemann, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Vorstand Prävention, Ministerialrat a.D., ehemals zuständig für Nachwuchs- und Spitzensport im Sportministerium NRW, jetziger Vorsitzender der Kommission „Jugend trainiert für Olympia“ in der Deutschen Schulsportstiftung
Prof. Dr. Rudhard Klaus Müller, Vorstand Medizin/Analytik, Toxikologe, langjähriger Leiter des Instituts für Dopinganalytik Dresden in Kreischa
Prof. Dr. Martin Nolte, Vorstand Recht, Rechtsanwalt, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht, sowie Sportrecht an der Privaten Hanseuniversität Rostock-Warnemünde
Sebastian Thormann, Vorstand Athleten/Medizin, Arzt, Ruder-Weltmeister 2002 und Olympiateilnehmer 2004
Dr. Göttrik Wewer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Staatssekretär a.D.
Vorgestellt: Die Abteilungen der NADA

- Leiterin des Justitiariats Anja Berninger
Recht und Verwaltung: Das Justitiariat
Die Abteilung Recht und Verwaltung besteht aus dem Justitiariat und der Verwaltung (drei Mitarbeiter/innen). Hier wird das Justitiariat vorgestellt.
Im Justitiariat der NADA sind derzeit drei hauptamtliche Jurist/innen tätig, Leiterin Anja Berninger, Lars Mortsiefer und Claudia Wildmann, sowie die Sachbearbeiterin Ute Hohmann und die Assistenten Christian Theissen und Jens Saatkamp. Das Justitiariat arbeitet eng mit dem für den Bereich Recht zuständigen (ehrenamtlichen) Vorstandsmitglied Prof. Dr. Martin Nolte zusammen.
Das Tätigkeitsgebiet des Justitiariats umfasst neben der Umsetzung und Betreuung der Anti-Doping-Regelwerke und der internen rechtlichen Beratung der NADA auch die Beratung von Sportverbänden, insbesondere bei der Umsetzung und Organisation der Anti-Doping-Regelwerke. Darüber hinaus ist das Justitiariat für das sogenannte "Result Management", das heißt, die Erstüberprüfung positiver Dopingkontrollen, zuständig. Seit dem 1. Januar 2009 überprüft das Justitiariat auch die möglichen Meldepflicht- oder Kontrollversäumnisse und spricht die sogenannten "Strikes" aus. Auf Wunsch der Athletin oder des Athleten kann dieses Verfahren von einem Gremium des DOSB überprüft werden. Die Ermittlungen und Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln werden von Verbands- bzw. Schiedsgerichten vorgenommen.
Das Justitiariat der NADA wird durch eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe unterstützt. Ihr gehören Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Lehre sowie der Sportverbände an. Die AG Recht wird derzeit neu zusammengestellt.
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Online-Angebote der NADA
Aus der Praxis
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie bereite ich meine Athletinnen und Athleten auf Doping-Kontrollen vor? Was tun bei Leistungstiefs? Können Hochleistungsphasen überhaupt ohne Nahrungsergänzungsmittel gemeistert werden? Fragen, die Trainerinnen und Trainer sich immer wieder stellen. Antworten, Lösungsvorschläge und viele Praxistipps für die tägliche Trainingsarbeit stehen im Vordergrund bei nada.trainer-plattform.de.
Interaktiv
Junge Athletinnen und Athleten werden mit einbezogen
Mit der Möglichkeit, von eigenen Erfahrungen zu berichten, wendet sich die Jugend-Plattform der NADA highfive.de seit kurzem direkt an die Zielgruppe selbst. Auf zahlreichen Seiten wird jungen Athletinnen und Athleten die Chance gegeben mitzuteilen, was sie bewegt. Durch ihre Erlebnisberichte können die Nutzenden das Informationsangebot aktiv erweitern.
Impressum
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts.
Kontakt:
Nationale Anti Doping Agentur
Heussallee 38
D-53113 Bonn
Tel.: +49 228 / 81292-0
Fax: +49 228 / 81292-219
Mail: info@nada-bonn.de
Vertretungsberechtigte:
Die NADA wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied in Gesamtvertretung vertreten.
Vorstandsmitglieder sind: Armin Baumert (Vorstandvorsitzender), Dietmar Hiersemann (Stellvertretender Vorsitzender, zuständig für Prävention), Prof. Dr. Rudhard Klaus Müller (Medizin & Analytik), Prof. Dr. Martin Nolte (Recht), Sebastian Thormann (Medizin & Athleten), Dr. Göttrik Wewer (Geschäftsführer) - sämtlich zu erreichen über o.g. Hausanschrift.
Zuständige Aufsichtbehörde:
Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln sowie der Innenminister des Landes als oberste Aufsichtsbehörde.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 228 645 204
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Ulrike Spitz (Kommunikation)
Konzept, Design und Entwicklung:
Kühn Medienkonzept & Design GmbH
Chronos-Platz 1
D-53773 Hennef
Hosting:
Continum AG
Bötzinger Str. 29a
D-79111 Freiburg
Internet: www.continum.net




