03/09
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) sieht es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben an, den Kampf gegen Doping durch Kooperationen noch effektiver zu gestalten. So hat die NADA inzwischen die Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsbehörden intensiviert. Auch in die Prävention und Information werden möglichst viele Akteurinnen und Akteure mit einbezogen, zum Beispiel Apotheken. Außerdem bildet die NADA Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus, die das Wissen über Doping und den kompetenten Umgang mit dem Thema Anti-Doping weitervermitteln.
Ausführliche Informationen zu diesen Aktivitäten und weitere aktuelle Nachrichten und Hinweise zum Thema Anti-Doping haben wir für Sie in unserem Newsletter zusammengestellt.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.
Ihr
NADA-Team
Aktuelles Thema
Enge Zusammenarbeit der NADA mit BKA und Schwerpunktstaatsanwaltschaft
Die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und der NADA in der Dopingbekämpfung wird um die Staatsanwaltschaft München I als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Bayern zum Thema Doping ergänzt. Bei einem Treffen in Bonn stimmten die drei Institutionen die Felder ab, in denen eine Intensivierung der Zusammenarbeit erfolgen kann. NADA und staatliche Ermittlungsbehörden liegen damit im internationalen Trend der Dopingbekämpfung, der mehr und mehr auf den Austausch und das gemeinsame Vorgehen von Kontrollsystem und Prävention sowie staatlichen Ermittlungsmöglichkeiten setzt. Dazu ein Beispiel aus Australien: Im Mai wurde der Triathlet Nathan Hollands für zwei Jahre wegen des versuchten Gebrauchs von Anabolika gesperrt. Er hatte versucht, Anabolika aus Thailand nach Australien zu importieren. Der australische Zoll war dem Sportler auf die Spur gekommen und informierte die Nationale Anti-Doping-Organisation Australiens. Der Triathlon-Verband leitete ein Verfahren ein und sprach eine Sperre bis 1. Mai 2011 aus.
NADA-Nachrichten
Auf Probe: Attestregelung für Methylphenidat
Die NADA führt für die Substanz Methylphenidat, die in Medikamenten gegen ADHS enthalten ist, probeweise eine Attestregelung ein. Methylphenidat ist ein hochwirksames Stimulans, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt und deshalb sehr streng beurteilt wird. Die neue Attestregelung gilt daher ausschließlich für Athletinnen und Athleten unter 18 Jahren, die keinem Testpool angehören und für die keine aus einer Vereinbarung mit der NADA resultierende Regelung gilt. Für diese Athletinnen und Athleten reicht für Starts in Deutschland ein Attest des behandelnden Kinderpsychiaters mit Diagnose, Medikation und gegebenenfalls weiteren Untersuchungen. Die Athletin oder der Athlet sendet dem Verband das Original und führt eine Kopie für die Vorlage bei Wettkampfkontrollen mit sich. Alle Athletinnen und Athleten, die einem Testpool angehören oder für die mit der NADA vereinbarte Regelungen gelten, müssen allerdings weiterhin eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen. Bei Unklarheiten, ob ein Attest ausreicht, sollte Rücksprache mit der NADA gehalten werden.
Neue Wege der Prävention: Kooperation mit Apotheken
Sowohl für Breiten- als auch für Leistungssportlerinnen und -sportler ist es oftmals sehr schwer, den Überblick über die Dopingrelevanz der vielen auf dem Markt befindlichen Medikamente zu behalten. Eine Zusammenarbeit von Apotheken mit der NADA soll mithelfen zu vermeiden, dass Sportlerinnen und Sportler in sogenannte Dopingfallen tappen und versehentlich Medikamente einnehmen, die verbotene Substanzen enthalten. Die NADA und der Apothekerverband Nordrhein e.V. vereinbarten kürzlich eine Kooperation, die auf diesem Gebiet einen zukunftsweisenden präventiven Ansatz bietet. Jede Apothekerin und jeder Apotheker in Nordrhein hat eine "Beispielliste zulässiger Medikamente" erhalten, die von Sportlerinnen und Sportlern bei den verschiedenen Krankheitsbildern genommen werden können. Zudem wurde allen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten der Link zur Medikamenten-Datenbank NADAmed mitgeteilt, über die die Dopingrelevanz von knapp 3.000 Medikamenten und Substanzen direkt erfragt werden kann. Weitere Aktionen in Zusammenarbeit mit dem Apothekerverband sind geplant.
Intelligente Dopingkontrollen: Neue Instrumente im Einsatz
Bei der Verbesserung des Prinzips intelligenter Dopingkontrollen setzt die NADA verstärkt auf die Langzeitbeobachtung von Steroid- und Blutprofilen. Damit kann der direkte Doping-Nachweis von verbotenen Substanzen im Urin oder in Ausnahmefällen auch im Blut (CERA, Wachstumshormon) ergänzt werden. Auslöser für Langzeitbeobachtungen sind in der Regel atypische Muster bei Steroid- und Blutprofilen, ungewöhnliche Leistungssprünge oder Manipulationsverdacht. Darüber hinaus kann nach dem WADA- bzw. NADA-Code 2009 künftig vermehrt auch das Instrument des Indizienprozesses genutzt werden. Die Langzeitbeobachtung ist unter anderem die Voraussetzung dafür, dass in Indizienprozessen Doping justitiabel nachgewiesen werden kann. Parallel hat die NADA auch das Sammeln von justitiablen Proben intensiviert, wobei justitiabel bedeutet, dass sowohl die A- als auch die B-Proben vorhanden sind. Diese Proben werden in den Laboren langzeitgelagert. Sobald eine neue Analysemethode eingeführt wird, können die Proben nachgemessen werden. Die Langzeitlagerung und Nachuntersuchung von Proben erschwert den Dopingbetrug deutlich.
Erfolgreiches Präventionsprojekt: Schulungen in Kooperation mit dsj und Landessportbünden
Ein erfolgreiches Präventionsprojekt von NADA, der Deutschen Sportjugend (dsj) und den Landessportbünden (LSB) ist die derzeit laufende Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den LSBs über das Thema Anti-Doping, das sogenannte Transfer- und Vernetzungsprojekt. NADA-Mitarbeitende sowie Mitarbeitende des Heidelberger Zentrums für Dopingprävention als Kooperationspartnerinnen und -partner der dsj bereiten Trainerinnen und Trainer, Funktionärinnen und Funktionäre sowie Ausbilderinnen und Ausbilder aus den LSB darauf vor, in eigenen Schulungen als kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner später ihre Kenntnisse weiterzugeben. In den Workshops wird unter anderem über interaktive Schulungsinhalte das themenspezifische Problembewusstsein vermittelt. Die Teilnehmenden können sich über alle relevanten Themen informieren, so etwa über Meldepflichten oder die Dopingrelevanz von Medikamenten. Die Schulungen bieten überdies Raum für Diskussionen über Grauzonen wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel. Zudem werden Hinweise über vorhandene Informationsmöglichkeiten und -materialien weitergegeben.
Aus der Regelecke
Der Rücktritt vom Rücktritt
Wer die aktive Laufbahn beendet hat und nach entsprechender Mitteilung von der NADA aus dem Testpool herausgenommen wurde, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder an Wettkämpfen teilnehmen, für die die Zugehörigkeit zu einem Testpool der NADA erforderlich ist: Die zuständige Organisation muss einen schriftlichen Antrag auf Wiederaufnahme in den Testpool stellen, und die Athletin oder der Athlet muss nach Wiederaufnahme mindestens sechs Monate dem Testpool angehören. Ausnahmegenehmigungen von dieser sechsmonatigen Wartezeit sind unter gewissen Voraussetzungen möglich, müssen aber streng geprüft und nach bestimmten Kriterien bewertet werden: Die Athletin oder der Athlet war in der Zwischenzeit einem anderen, den WADA-Kriterien entsprechenden Dopingkontrollsystem unterworfen oder nur für kurze Zeit keinem Kontrollsystem angeschlossen. Zudem muss die oder der Betroffene in der Zwischenzeit vor der Teilnahme am Wettkampf mindestens eine unangekündigte Dopingkontrolle nach WADA-Standard nachweisen können, die natürlich negativ ausfallen muss. Außerdem dürfen keine Hinweise auf ein Verhalten der Athletin oder des Athleten vorliegen, die einer vorzeitigen Wettkampfteilnahme entgegenstehen.
Die genauen Regelungen zum "Rücktritt vom Rücktritt" sind im NADA-Code 2009 unter Artikel 5.6 nachzulesen.
Vorgestellt: die Abteilungen der NADA

- Marlene Klein, Leiterin der Abteilung Medizin und Forschung
Abteilung Medizin und Forschung
Die Abteilung Medizin und Forschung besteht derzeit aus fünf Mitarbeiterinnen: Die Leiterin Marlene Klein wird fachlich unterstützt von Dr. Kerstin Neumann (Apothekerin), Jutta Müller-Reul (Ärztin), Sabine Wollenweber (Krankenschwester) und Ute Liman (Apothekerin) als externe Beraterin.
Die Abteilung Medizin und Forschung ist unter anderem für die Bearbeitung von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen zuständig. Bei bestimmten Krankheitsbildern ist es mitunter unvermeidbar, dass Medikamente eingenommen werden müssen, deren Substanzen auf der Verbotsliste der WADA stehen. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden, über die nach strengen, im WADA-Code vorgegebenen Kriterien entschieden wird.
Die Abteilung gibt außerdem Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten – denn auch in manchen harmlos wirkenden Mitteln können sich verbotene Substanzen verbergen. Dazu gehört eine weitere wichtige Aufgabe der Abteilung: die Betreuung und kontinuierliche Erweiterung der Medikamenten-Datenbank NADAmed, die bereits rund 3.000 häufig angefragte Medikamente enthält und in der sich Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Ärztinnen und Ärzte oder Eltern jederzeit ganz einfach online informieren können.
Die Abteilung Medizin und Forschung wird durch eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe unterstützt, die AG Medizin und Analytik. Sie wird geleitet vom Arzt und ehemaligen Ruder-Weltmeister Sebastian Thormann. Der AG gehören ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Medizin und Analytik an.
Online-Angebote der NADA
Themenschwerpunkt
Ehrgeizige Eltern: Herausforderung für Trainerinnen und Trainer
Wie wichtig es ist, Eltern in die Prävention junger Athletinnen und Athleten mit einzubeziehen, zeigt der Fall eines 15-jährigen Athleten, der unlängst in den Niederlanden für Schlagzeilen sorgte. Ihm waren in einer Dopingprobe um das 35fache erhöhte Werte des anabolen Steroids Nandrolon nachgewiesen worden, woraufhin er zu einer Dopingsperre verurteilt wurde. Die Eltern zeigten sich entsetzt – aber nicht etwa wegen der Gefährdung ihres Sohnes durch das Dopingvergehen oder die erhöhten Werte. Sie verklagten die niederländische Anti-Doping-Organisation auf Rücknahme der Sperre und wegen Verletzung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Das Gericht wies die Forderungen ab; die Dopingkontrolle war rechtens.
Neben der neu erschienenen Elternbroschüre bietet die NADA auf der Trainer-Plattform Informationen und Hilfestellungen für Trainerinnen und Trainer und zeigt auf, wie diese gegenüber den Eltern Aufklärungsarbeit leisten und sie in die Präventionsbemühungen einbeziehen können.
Ehrgeizige Eltern, vermeintlich benachteiligte Kinder
Testergebnisse
Wissenslücken gezielt schließen
Über die Auswertung des Highfive-Wissenstests verschafft sich die NADA einen Überblick darüber, bei welchen Fragen und Themenfeldern sich junge Athletinnen und Athleten weniger gut auskennen. Die letzten Auswertungen zeigen: Häufig falsch beantwortet wurden insbesondere Fragen zu den Rechten und Pflichten bei Testpool-Zugehörigkeit, zur Definition des Begriffes "Doping" sowie zu den verbotenen Substanzen. Darin zeigt sich, wie wichtig es ist, den Jugendlichen entsprechende Informationsangebote zur Verfügung zu stellen. Mit dem Online-Angebot highfive.de versucht die NADA, Wissenslücken zu schließen. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Anti-Doping werden hier zielgruppengerecht und gut verständlich präsentiert.
Impressum
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts.
Kontakt:
Nationale Anti Doping Agentur
Heussallee 38
D-53113 Bonn
Tel.: +49 228 / 81292-0
Fax: +49 228 / 81292-219
Mail: info@nada-bonn.de
Vertretungsberechtigte:
Die NADA wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und jeweils ein weiteres Vorstandsmitglied in Gesamtvertretung vertreten.
Vorstandsmitglieder sind: Armin Baumert (Vorstandvorsitzender), Dietmar Hiersemann (Stellvertretender Vorsitzender, zuständig für Prävention), Prof. Dr. Rudhard Klaus Müller (Medizin & Analytik), Prof. Dr. Martin Nolte (Recht), Sebastian Thormann (Medizin & Athleten), Dr. Göttrik Wewer (Geschäftsführer) - sämtlich zu erreichen über o.g. Hausanschrift.
Kuratorium:
Vorsitzender: Hanns Michael Hölz
Zuständige Aufsichtbehörde:
Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, sowie der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Aufsichtsbehörde
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 228 645 204
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Ulrike Spitz (Kommunikation)
Konzept, Design und Entwicklung:
Kühn Medienkonzept & Design GmbH
Chronos-Platz 1
D-53773 Hennef
Hosting:
Continum AG
Bötzinger Str. 29a
D-79111 Freiburg
Internet: www.continum.net




