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Revidierter NADA-Code tritt am 1. Juli in Kraft

Seit dem 1. Januar 2009 gilt der aktuelle NADA-Code, dessen revidierte Fassung am 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Bei der „Version 2.0“ handelt es sich nicht um einen neuen Code, sondern um eine redaktionell überarbeitete Variante des geltenden Regelwerks. Aus den bisherigen Erfahrungen resultierende Anmerkungen der WADA und der deutschen Spitzenverbände wurden darin berücksichtigt, einige Klarstellungen sollen den Umgang mit dem Code weiter erleichtern.

Als Ergebnis intensiver Information, Aufklärung und Beratung durch die NADA ist der Code inzwischen weitestgehend akzeptiert. Dies äußert sich auch in der immer geringeren Zahl nicht erfolgreicher Kontrollversuche. Zu dieser Entwicklung tragen maßgeblich auch die rund 1.500 Mails pro Quartal bei, mit denen die NADA Sportlerinnen und Sportler daran erinnert, ihre Whereabout-Meldungen fristgerecht abzugeben. „Athleten und Sportverbände ziehen hervorragend mit. Nicht zuletzt deshalb ist die Bilanz des Codes sehr positiv“, sagte der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert in Berlin bei der Jahrespressekonferenz. Der überarbeitete NADA-Code ist ab dem 1. Juli auf der Internetseite der NADA abrufbar und steht ebenfalls als gedruckte Ausgabe zur Verfügung.

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zum revidierten NADA-Code

 


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